Wer benötigt Sprachtherapie?

Zögern Sie nicht, bei Auffälligkeiten oder Veränderungen in der Sprache oder beim Sprechen oder in der Stimmgebung Ihren Arzt anzusprechen und zur Sprachtherapie zu kommen.
Wenn bei Ihnen, Ihrem Angehörigen oder Ihrem Kind Schwierigkeiten in der Sprache oder beim Sprechen festgestellt werden, kann Sprachtherapie notwendig sein. Die Schwierigkeiten können z.B. die Grammatik, den Wortschatz oder die Artikulation betreffen. Auch bei Stimm- und Schluckstörungen kann Sprachtherapie helfen.
Bei Erwachsenen treten diese Probleme z.B. nach einem Schlaganfall, Unfall, bei Morbus Parkinson, Multipler Sklerose oder im Verlauf einer anderen neurologischen Erkrankung auf.
Kinder können während ihrer Sprachentwicklung Probleme im Wortschatz, der Satz- oder der Lautbildung zeigen, die über die mit dem Spracherwerb einhergehenden Fehlleistungen hinaus gehen. Hier ist ein möglichst frühzeitiger Behandlungsbeginn zu empfehlen.

 

Wie erhalten Sie eine sprachtherapeutische Behandlung?

Eine Heilmittelverordnung, ein Rezept, für die sprachtherapeutische Behandlung erhalten Sie, wenn Ihr Arzt in einer Untersuchung Schwierigkeiten in der Sprache, beim Sprechen oder Schlucken feststellt.
Folgende Ärzte können Verordnungen für die Sprachtherapie ausstellen: Kinderarzt, Neurologe, Internist, Hausarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Zahnarzt, Kieferorthopäde.

 

Was müssen Sie zuzahlen?

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren erhalten Sprachtherapie ohne Zuzahlung.
Erwachsene sind unter bestimmten Umständen ebenfalls davon befreit. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie von der Zuzahlung befreit sind, wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
Ab dem 18. Lebensjahr müssen Betroffene eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung zum jeweiligen Rezept zahlen. Diese beträgt 10% des Rezeptwertes sowie 10,- Euro Rezeptgebühr.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.heilmittelrichtlinien.de

 

Wie lange dauert eine Behandlung und wie häufig findet sie statt?

Die sprachtherapeutische Einzelbehandlung dauert in der Regel 45 Minuten. Sie findet 1 bis 2 mal pro Woche in der Praxis für Sprachtherapie statt. Meist werden pro Rezept 10 Therapieeinheiten verordnet. Der Arzt legt Dauer und Frequenz fest.
Es können auch Gruppentherapien vom Arzt verordnet werden.
Ist es Ihnen nicht möglich, in die Praxis zu kommen, führen wir auch – ärztlich verordnete – Hausbesuche durch.

 

Was geschieht während der sprachtherapeutischen Behandlung?

Zunächst wird ein Anamnesegespräch geführt, in welchem Sie die vorliegenden Schwierigkeiten beschreiben und/oder über den bisherigen Krankheitsverlauf berichten. Daran anschließend erfolgt die sprachtherapeutische Diagnostik mit standardisierten Therapieverfahren, die genauere Aussagen zulassen über die sprachtherapeutisch relevanten Symptome in ihrer Art und Ausprägung. Auf dieser Grundlage wird die Therapie geplant. In den folgenden Therapieeinheiten werden störungsspezifische Übungen und Aufgaben durchgeführt, ggf. wird Material für zuhause mitgegeben. Bei Kindern wird auf ein spielerisches Vorgehen wert gelegt.

 

Was versteht man unter Sprachtherapie und Logopädie?

Die Begriffe Sprachtherapie und Logopädie (griech. „Sprecherziehung“) werden  synonym verwendet. Sie befassen sich mit der Diagnostik und Therapie bei beeinträchtigter Kommunikationsfähigkeit, ausgelöst z.B. durch Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen.

 

Welche Störungsbilder werden in der Praxis für Sprachtherapie Daniela Ehmann behandelt?

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit folgenden Störungsbildern finden hier kompetente Hilfe:

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Wenden Sie sich an mich, ich helfe Ihnen gerne weiter: Tel-Nr: 069 / 98646127 oder über das Kontaktformular.